bw Gute Bilder und böse Menschen – eine brisante Mischung. So brisant, dass der Artikel Copy-Wrong: Drei Tipps, wie Sie mit Fotos größtmöglichen Ärger verursachen schon kurz nach seiner Veröffentlichung zum meistgelesenen Artikel auf dieser Website avancierte. Doch die Möglichkeiten, mit guten Bildern böse Dinge zu tun, sind damit längst noch nicht erschöpft – für alle, die sich der Faszination des Bösen nicht entziehen können, folgt deshalb hier “Copy-Wrong reloaded”. Während Ihnen die im letzten Artikel gegebenen “Tipps” bei wortgetreuer Befolgung nicht nur internetweiten Ruhm, sondern auch horrende Geld- und Gefängnisstrafen hätten einbringen können, haben Sie eine gute Chance, aus den Rechtsstreitigkeiten, die die heutigen Ratschläge nach sich ziehen können, als Sieger hervor zu gehen. Nur nicht unbedingt als moralischer Sieger.

Tipp 1: Der Fotowettbewerb: Viele Fotos für kleines Geld

Eine der preiswertesten Möglichkeiten, sich schnell die Rechte an tausenden qualitativ hochwertiger Bilder zu einem speziellen Thema zu sichern, ist das Ausrichten eines Fotowettbewerbs. Geben Sie ein interessantes Thema vor, loben Sie ein paar exklusive Preise aus und machen Sie den Wettbewerb on- und offline bekannt, zum Beispiel auf Ihrer Website, oder durch Presseaussendungen. Besonders in der Sommerferienzeit freuen sich Regionalzeitungen und örtliche Radiosender gleichermaßen über solche Möglichkeiten, ihre Seiten oder ihre Sendezeit zu füllen. Und steht demnächst eine Wahl ins Haus, haben Sie zumindest im lokalen Bereich gute Chancen, einen der politischen Kandidaten als Schirmherrn zu gewinnen.

Jetzt wird’s wichtig: In den Teilnahmebedingungen, die jeder Teilnehmer akzeptieren muss, lassen Sie sich zunächst bestätigen, dass das Foto frei von Rechten dritter ist, und abgebildete Personen einer Veröffentlichung zustimmen. Dann nehmen Sie – am besten weit unten und schön klein geschrieben – eine Klausel wie die folgende auf:

“Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteile ich dem Veranstalter die ausdrückliche und unwiderrufliche, unentgeltliche Genehmigung, die von mir persönlich gemachte Aufnahme in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen und zu verwerten. Dieses Recht kann auf Dritte übertragen werden.”  – Bei der genauen Ausformulierung lassen Sie sich aber am besten noch von einem Anwalt beraten.

Haben Sie’s gemerkt? So bald ein Teilnehmer ein Foto einreicht, gehört es Ihnen, Sie dürfen es drucken, senden, online publizieren und sogar verkaufen. Und weil ehrgeizige Fotoenthusiasten, wenn sie an Wettbewerben teilnehmen, nicht ihre zweitbesten Fotos einreichen, sammeln sich bei Ihnen schnell ein paar außergewöhnlich guter Bilder. Sollte ein Teilnehmer später gegen die Verwendung klagen, hat er schlechte Karten. Und setzen sich andere – zum Beispiel die auf den Fotos abgebildeten Personen – gegen die Verwendung zur Wehr oder fordern gar Schadenersatz, dann verweisen Sie diese an den Teilnehmer, der schließlich bestätigt hat, das Foto sei frei von den Rechten Dritter. Der Kadi ist Ihr Freund – allerdings vermutlich bald Ihr einziger. Der Fotograf und Blogger Sascha Rheker hat im letzten Jahr ein anschauliches Fallbeispiel zu diesem Vorgehen geschildert.

Tipp 2: Der Hosting-Service: Noch mehr Fotos, fast umsonst

Sie müssen ja nicht gleich mit Flickr konkurrieren: Mieten Sie sich einen Server mit ein paar Terabyte Speicherplatz, und bieten Sie einen ganz simplen Bilderhostingservice an, je einfacher, desto besser. Nutzer sollten ein Bild mit ein paar Mausklicks hochladen können und anschließend einen HTML-Code erhalten, mit dem sie das Bild in die eigene Website, in Forenbeiträge oder Ebay-Auktionen einbinden dürfen.

Natürlich braucht auch ein solcher Service AGBs, denen ein Nutzer beim Upload zustimmt: Sie ahnen es, ganz hinten in den AGBs versichert Ihnen der Nutzer, dass seine Aufnahmen frei von Rechten Dritter sind, und überträgt Ihnen ausdrücklich, unwiderruflich und vor allem unentgeltlich das Verwertungsrecht an seinen Fotos.

Damit die (in der Regel ahnungslosen) Nutzer Ihnen dabei auch ein paar wirklich gute Fotos schenken, reichern Sie das Hosting-Angebot ein wenig an: Geben Sie den Nutzern die Möglichkeit, ihre Bilder (am besten per Häkchen in ein Optionsfeld) für einen Qualitätscontest freizugeben, und stacheln Sie den Ehrgeiz an, indem Sie die “besten” Bilder samt den Namen der Nutzer in einer eigens dafür geschaffenen Galerie ausstellen, und eine Rangliste der Top-Fotografen aufstellen.

Tipp 3: Hosting Service clever finanzieren

Je mehr Beliebtheit Ihr Hosting-Service erlangt, desto teurer wird er für Sie. Mit etwas Glück und viel viralem Marketing benötigen Sie nach kurzer Zeit mehr Speicherplatz und statt eines einzelnen Servers gleich ein Servercluster. Natürlich können Sie versuchen, außer mit dem Verkauf der erbeuteten Bilder auch mit ein Werbebannern auf der Upload-Seite Geld zu verdienen – aber warum eigentlich nur dort?

Nach einiger Zeit finden sich der Code, mit dem die Bilder eingebunden werden, fraglos auf tausenden von Websites, in Internetforen, bei Ebay und überall sonst, wo es mehr oder weniger sinnvoll ist, Bilder einzubinden. Dieser Code verweist cleverer Weise auf ein Script auf Ihrem Server, das Sie beliebig ausgestalten können. Um Ihren Opfern das Einbinden des Codes plausibel zu machen, bauen Sie zum Beispiel die Möglichkeit ein, beim Anklicken eine vergrößerte Ansicht des Fotos vor abgedunkeltem Hintergrund zu zeigen.

Das muss aber nicht die einzige Funktion bleiben: Ihr Script könnte von Zeit zu Zeit die Fotos durch Werbeeinblendungen ersetzen – einige Werbepartner werden Ihnen gern gutes Geld dafür bezahlen, ihre ominösen Produkte und Leistungen endlich einmal auf seriösen Websites anpreisen zu können. Noch weniger auffällig: Sie lassen weiterhin das Foto anzeigen, öffnen aber gleichzeitig – oder noch besser, um einige Sekunden verzögert – ein Pop Up mit der Werbung Ihres Werbepartners.

Natürlich verstoßen Sie damit gegen die AGBs vieler Plattformen, auf denen Ihre Fotos eingebunden sind – aber, wie könnte es auch anders ein, in Ihren eigenen AGBs übertragen Sie die volle Haftung für alle Rechtsfolgen, die sich aus dem Einbinden des Codes ergeben, an die Nutzer Ihres Hosting-Services. Wer lesen kann (und es auch tut), ist eben klar im Vorteil.

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