bw Ist Ihnen Ihr Leben zu eintönig? Mit dem gekonnten Einsatz eigener und fremder Fotos bringen Sie Farbe in Ihren tristen Alltag und werden zum Gesprächsthema Nummer Eins. Obendrein lernen Sie Menschen aller sozialen Schichten kennen, von Richtern und Staatsanwälten über den freundlichen Schlägertypen aus der Nachbarschaft bis hin zu den Insassen der nächstgelegenen Strafanstalt. Folgen Sie einfach den Tipps in diesem Artikel, und die Langeweile hat ein Ende. Und weil die schönste Freude die ist, die Sie anderen bereiten, finden Sie hier auch Hinweise, wie Sie Ihren Mitmenschen ein bunteres Leben bereiten können.

Vorbemerkung: Die folgenden “Tipps” sollen in zugespitzter Form juristische Fallstricke im Umgang mit Fotos beleuchten. Sie sind nicht als Anstiftung zum Rechtsbruch oder -missbrauch zu verstehen.

Tipp 1: Die “Creative Commons”-Falle I

Wenn Sie diesen Tipp umsetzen wollen, benötigen Sie eine große Zahl (am besten mindestens einige hundert) sehenswerter eigener Fotos, vorzugsweise mit Allerweltsmotiven wie Tomaten, Schinkenbrötchen, Kaffeetassen und ähnlichem. Diese Fotos veröffentlichen Sie auf Flickr, versehen sie gut und reichlich mit Tags und stellen sie unter eine Creative Commons-Lizenz, die jedermann die Nutzung Ihrer Bilder erlaubt, vorausgesetzt, er gibt als Bildquelle Ihren Namen an. Sind die Bilder einigermaßen ansehnlich und universell verwendbar, werden sich bald Blogger, Webdesigner und Homepage-Betreiber aus Ihrem Bilderpool bedienen. Da sich darunter viele ehrliche Zeitgenossen befinden, die als Bildquelle Ihren Namen angeben, müssen Sie nur noch die Google-Bildsuche bemühen, um die Blogs und Websites aufzuspüren, auf denen Ihre Bilder zu finden sind.

Ist die Zahl der Bildnutzer für Ihren Geschmack ausreichend hoch, ändern Sie die Bildrechte unter Flickr auf “Alle Rechte vorbehalten”, und beauftragen einen Anwalt damit, die nun plötzlich zu Dieben gewordenen Betreiber der Websites kostenpflichtig abzumahnen, und für die bisherige Nutzung ein saftiges Nutzungshonorar einzutreiben (rein rechtlich lässt sich eine Creative Commons-Lizenz für bereits genutzte Werke nicht zurückziehen, deshalb behaupten Sie am besten, das Werk sei nie unter einer solchen Lizenz veröffentlicht worden). In der Regel empfiehlt es sich, dabei einen Bogen um große Unternehmen, insbesondere Verlagshäuser, zu machen, die über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um sich juristisch zur Wehr zu setzen – es sei denn, Sie möchten sich medienwirksam als “David” in Szene setzen, der sich furchtlos gegen so einen “Goliath” zur Wehr setzt. Dass ein solches Vorgehen rechtsmissbräuchlich ist, muss erst einmal ein Richter entscheiden.

Tipp 2: Die “Creative Commons”-Falle II

Wozu selbst fotografieren? Das Internet ist voll von erstklassigen Fotos, die sich auf jeder Website gut machen, und nur darauf warten, kopiert zu werden. Natürlich ist das ohne Einwilligung der Urheber verboten, weshalb Sie sich mit der Umsetzung dieses Tipps ganz sicher strafbar machen werden. Funktionieren tut’s trotzdem: Sie sammeln fleißig interessante Fotos (es können ruhig ein paar aus den Medien bekannte dabei sein), eröffnen (am besten anonym, von einem Internetcafé aus) ein neues Flickr-Konto und veröffentlichen die gesammelten Werke dort unter einer Creative Commons-Lizenz. Wie bei Tipp 1 werden sich wieder alle möglichen Blogger, Webdesigner und Konsorten darüber hermachen.

In diesem Fall können Sie zwar selbst nicht die juristischen Mühlen in Gang setzen, dürfen sich aber auf die hierzulande anerkannt hohe Klagebereitschaft Ihrer Mitmenschen verlassen. Bis Flickr das Konto endlich dicht macht, ist längst ein juristischer Flächenbrand ausgebrochen. Um den Trubel, den Sie verursacht haben, auch selbst genießen zu können, dürfte es genügen, den von Ihnen gewählten Flickr-Namen in die Suchmaschine Ihres Vertrauens zu tippen. Wer weiß, vielleicht schaffen Sie es damit sogar bis ins Fernsehen… Unangenehm wird es erst, wenn man Sie als Person damit in Verbindung bringen kann. Aber hey, no risk, no fun.

Tipp 3: Hotlinks auf Schwergewichte

Beim Streifzug durch das Internet sind Sie bestimmt schon auf Websites gestoßen, deren Betreiber mehrere Megabyte schwere Fotos eingebunden und nur über die HTML-Parameter height und width auf die passende Größe skaliert haben. Zu erkennen ist das meist daran, dass das Foto schön langsam in die Seite fließt, während der Rest bereits aufgebaut ist. Verhelfen Sie solchen Anfängern doch zu einer (freilich nicht ganz kostenlosen) Lektion: Suchen Sie sich ein gut besuchtes Forum (ein paar Tausend Nutzer pro Tag sollten sich dort schon tummeln) und zeigen Sie das Foto dort herum – natürlich nicht als Kopie, sondern per Hotlink eingebunden in einen Forenbeitrag. Viele Hoster stellen ihren Kunden eine saftige Rechnung aus, wenn der Datenverkehr auf deren Website ein vereinbartes Volumen überschreitet. Oder sie legen die Website kurzerhand still, was besonders für Betreiber von Online-Shops eine lehrreiche Erfahrung ist.

Bei der Umsetzung dieses Tipps missachten Sie nicht nur das Urheberrecht Ihres Opfers, sondern verursachen auch einen in der Höhe nicht absehbaren materiellen Schaden. Spätestens, wenn Sie ins Visier der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geraten, lernen Sie, wie eingangs versprochen, einige interessante Menschen kennen – in späterer Folge vielleicht auch Gerichtsvollzieher und Schuldenberater.

Spaß beiseite

Sie haben hoffentlich die Ironie erkannt: Selbstredend sind alle drei Vorgehensweisen gesetzwidrig. Und keineswegs neu: Fotos im Internet veröffentlichen, sie möglichst gut auffindbar machen, und dann bei den unberechtigten Nutzern abkassieren, das scheinen in der Tat ein paar Fotografen zum Geschäftsmodell erhoben zu haben. Fotos von News-Websites zu kopieren, aus Zeitschriften einzuscannen und dann bei Flickr unter einer Creative Commons-Lizenz zu veröffentlichen, das ist schon keine Seltenheit mehr. Und das “Hotlinking”, also das direkte Einbinden fremder Bilder, ist beinahe schon eine Seuche. Dass so etwas aber auch übel nach hinten losgehen kann, zeigt ein amüsanter Blog-Eintrag im Partnerblog von Jochen Schweizer.

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